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1.0 Mitgliedschafts- und Zahlungs-Vereinbarungen

1.1 Mitgliedschaftsvereinbarung
Dieses Reglement gilt als integrierter Bestandteil der von jedem Mitglied zu unterzeichnenden Mitgliedschaftsvereinbarung. Das Mitgliedakzeptiert durch seine Unterschrift ausdrücklich, sich an die Vorschriften und Bedingungen des Clubs zu halten. Vor der Aufnahme in den Club müssen die Mitglieder einen entsprechenden Clubbeitritt, eventuelle Anfangsbeiträge und, falls so vereinbart, den Jahresbeitrag oder eventuelle Vorauszahlungen bar bezahlen.

1.2 Clubbeitritt
Es wird ein einmaliger Clubbeitritt erhoben. Diese Gebühr kann von der Town Sports AG (im folgenden TSAG genannt) angepasst werden. Der Clubbeitritt wird nicht zurückbezahlt; dies gilt auch bei einem Austritt oder bei einer Kündigung vor Ablauf eines Jahres.

1.3 Monatsbeiträge
Die Mitglieder müssen die Mitgliederbeiträge, welche die TSAG jedes Jahr im Herbst festlegt, jeweils auf Ende Monat im Voraus bezahlen. Die TSAG hat das Recht, die Gebühren/Tarife jederzeit den Bedürfnissen anzupassen. Eine Änderung des Monatsbeitrages muss den Mitgliedern spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt werden. Diese Ankündigung wird im Club angeschlagen und in den Clubinformationen bekannt gegeben.

1.4 Monatszahlung
Die Monatsbeiträge und Nebenkosten können vom Mitglied nur mit dem Lastschriftverfahren (LSV) oder mit einem Dauerauftrag der Postbeglichen werden. Für beide Verfahren muss zusätzlich ein separates Formular unterzeichnet werden. Bei einer Beitragserhöhung muss beim Dauerauftrag der Post ein neues Formular mit dem neuen Betrag erstellt werden. Bei einem Zahlungsrückstand im ersten Mitgliedschaftsjahr von mehr als einem Monat hat die TSAG das Recht, den gesamten Mitgliederbeitrag einzufordern.

1.5 Vorauszahlung
Die Mitglieder können den vollen Jahresbeitrag jeweils auch bar im Voraus bezahlen. Nach Ablauf des ersten Mitgliedschaftsjahres kann das Mitglied die Clubmitgliedschaft wieder im Voraus bezahlen oder dazu übergehen, die Beiträge monatlich (siehe Punkt 1.4) zu bezahlen.

1.6 Kosten bei LSV- oder Dauerauftragsrückweisung
Für jeden Fall von Belastungsrückweisung, sei es wegen Aufhebung des Kontos, wegen ungenügender Deckung etc., wird dem Mitglied eine Umtriebsentschädigung von Fr. 30.- belastet.

1.7 Rückständige Mitgliederbeiträge und/ oder Gebühren
Falls sich ein Mitglied mit der Bezahlung eines oder mehrerer Monatsbeiträge resp. des Jahresbeitrages und/ oder von Gebühren in Verzug befindet und das Mitglied nach erfolgter Mahnung, die Schuld nicht innerhalb der angesetzten Frist bezahlt hat, kann ihm der Zugang zum Club verweigert werden, bis der geschuldete Betrag bezahlt ist. Ab der ersten Mahnung werden Bearbeitungsgebührenerhoben: Fr. 10.- für die erste und Fr. 30.- für die zweite Mahnung.

1.8 Änderung der Mitgliedschaft
Die Mitglieder können die Mitgliedschaftsart durch schriftlichen Antrag ändern lassen. Die Monatsbeiträge werden entsprechend der neuen Mitgliedschaftsart angepasst. Nach erfolgter Neueinteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.

1.9 Limitierung der Mitgliederanzahl
Es ist vorgesehen, die Anzahl der Mitgliedschaften im Club zu limitieren, damit den Mitgliedern eine vernünftige und zumutbare Benützung der Einrichtungen des Clubs gewährleistet werden kann. Es ist jedoch möglich, dass gelegentlich Wartezeiten oder Verzögerungen während den Spitzenzeiten im Fitness und Kraftbereich auftreten. Für solche Fälle werden von der Reception Wartelistengeführt.

1.10 Zeitgutschrift
Kann ein Mitglied wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, beruflichen Auslandaufenthalt, Ausbildung im Ausland, Zivil-/Zivilschutzdienst oder Militär den Club im Minimum einen Monat nicht benützen, so gewährt die TSAG eine entsprechende Zeitgutschrift. Diese Zeitgutschrift wird aufgrund eines schriftlichen Gesuches an den Club erteilt und nur bei einem schriftlichen Nachweis der Verhinderung. Dabei ist der Mitgliederausweis im Club zu hinterlegen. Das Gesuch muss umgehend eingereicht werden, da rückwirkende Gutschriften ausgeschlossen sind.

1.11 Unterbrüche
Gegen eine Gebühr von Fr. 50 kann die Mitgliedschaft (auch ohne Angaben gemäss Punkt 1.10) zeitlich unterbrochen werden. Der Unterbruch muss im Vorhinein beantragt werden, muss mindestens 1 Monat und kann höchstens 1 Jahr betragen. Der Unterbruch läuft frühestens ab Abmeldung und Abgabe der Mitgliederkarte und höchstens bis zum angegeben Enddatum. Danach sind die vereinbarten Mitgliederbeiträge wieder fällig, wobei die Gutschriften erst nach bezahlten 12 Monatsbeiträgen erfolgen. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer des Unterbruchs.

2.0 Übertragung und Kündigung der Mitgliedschaft

2.1 Übertragung der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied ist berechtigt für eine Gebühr von Fr. 50.- seine Mitgliedschaft auf eine andere Person zu übertragen. Diese Gebühr entfällt, sofern sich die neue Person für weitere 12 Monate verpflichtet. Die betreffende Person muss sich vorzeitig bei der Clubleitung vorstellen und alle erforderlichen Eintrittsformalitäten erledigen. Der Club behält sich das Recht vor eine Übertragung abzulehnen. Eine bereits übertragene Mitgliedschaft kann nicht auf eine dritte Person übertragen werden.

2.2 Mitgliedschaftsdauer
Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Mitgliedschaftsjahres verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von einem Monat auf Ende des folgenden Monats gekündigt werden.

2.3 Kündigung der Mitgliedschaft
Nach Ablauf des ersten Mitgliedschaftsjahres kann wie folgt gekündigt werden:
1. Schriftliche Kündigung mittels eines eingeschriebenen Briefes an den Club.
2. Rückgabe der Memberkarte.
3. Bezahlung sämtlicher ausstehender Mitgliedschaftsbeiträge und sonstiger Schulden gegenüber der TSAG.

2.4. Kündigung während eines Vertragsunterbruchs
Während eines Unterbruchs kann ebenfalls erst frühestens nach 12 bezahlten Monatsraten gekündigt werden. Der letzte Monatsbeitrag wird jedoch immer zur Zahlung fällig. Ausgenommen davon sind krankheits- und unfallbedingte Kündigungen.

2.5 Reglementsverstösse
Falls ein Mitglied sich trotz Mahnung nicht an das Clubreglement hält, kann es von der TSAG aus dem Club ausgeschlossen, bzw. kann ihm die Verlängerung der Mitgliedschaft verweigert werden. Die Beurteilung von Reglementsverstössen erfolgt durch die Clubleitung.

2.6 Adressänderungen
Das Mitglied hat dem Club Änderungen seiner Adresse und/oder Telefonnummer innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen

3.0 Haftung

3.1 Trainingsrisiko
Die Mitglieder und Gäste trainieren und benützen sämtliche Anlagen des Clubs auf eigene Gefahr. Der Club lehnt jede Haftung für Gesundheitsschäden ab. Die Mitglieder haben sich gegebenenfalls vor Aufnahme ihrer Aktivitäten im Club auf gesundheitliche Risiken untersuchen zu lassen. Der Club erteilt keine Zusagen in Bezug auf medizinische Erfolge, die durch die Benützung der Einrichtungen des Clubs erreicht werden könnten.

3.2 Instruktion
Sämtliche Geräte im Club dürfen von Mitgliedern und Gästen nur nach erfolgter Instruktion durch das Club-Personal benützt werden.

3.3 Haftung bei Diebstählen
Die TSAG haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Mitglieder. Wir empfehlen allen Mitgliedern ihre Sachen immer einzuschliessen und den Schlüssel zu überwachen.

4.0 Allgemeine Bestimmungen

4.1 Mitglieder- und Gästeregeln
Die Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, sich an die Clubregeln und an die Weisungen der Clubleitung zu halten.

4.2 Mitgliedschaftskarte
Gegen ein Depot von Fr. 10.- erhält jedes Mitglied eine persönliche, nicht übertragbare Mitgliedschaftskarte. Diese ist bei jedem Besuch unaufgefordert an der Reception vorzuweisen. Verlorene oder gestohlene Mitgliedschaftskarten müssen ersetzt werden (Kosten: Fr. 10.-).Die Mitgliedschaftsvorrechte beschränken sich auf die Person, auf deren Namen die Mitgliedschaftskarte ausgestellt ist. Der Missbrauch der Mitgliedschaftskarte hat deren Entzug zur Folge. Bei einem Austritt wird das bezahlte Depot nach Rückgabe der Karte zurückbezahlt, sofern keine weitere Schulden gegenüber der TSAG bestehen. Sollte die Karte beschädigt oder aus sonst einem Grund nicht mehrwiedergebraucht werden können, kann die TS AG die Rückzahlung des Depots verweigern.

4.3 Mitglieder ohne Karte
Mitglieder, welche die Mitgliedschaftskarte nicht vorweisen können, müssen ein Depot von Fr. 10.- hinterlegen. Diese Gebühr wird bei Vorweisung der Mitgliedschaftskarte wieder zurückerstattet.

4.4 Benützung der Garderobenschränke
Sportausrüstungen und Bekleidungen dürfen, ausser in einem gemieteten Garderobenschrank, nicht über Nacht im Club gelassen werden.

4.5 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in den Club ist nicht gestattet.

4.6 Bekleidung
Mitglieder und Gäste sollten bei der Benützung der Club-Einrichtungen geeignete und angemessene Sportbekleidung (knielange Hosen, keine weit ausgeschnittene Tank Tops, saubere Indoor-Sportschuhe etc.) tragen. Schuhe, welche nicht ausschliesslich im Innenbereich getragen werden, sind nicht gestattet. Mit schweissnasser Trainings-Bekleidung dürfen die Kraftgeräte nicht benutzt werden. Die anwesenden Fitnesstrainer sind berechtigt, Mitglieder von der Fläche zu weisen, wenn die Bekleidung nicht unseren Regeln entspricht. Wenn vorhanden, sind Sauna und Dampfbäder Nacktbereiche, in denen Bade- und andere Kleider nicht gestatten sind. Nur Badetuch oder- mantel sind erlaubt. Im Ruheraum ist der Intimbereich zu bedecken. Mitgebrachte Tücher müssen dort als Sitz- und Liegeunterlagenbenutzt werden.

4.7 Gästegebühren
Für alle Gäste, welche von einem Mitglied in den Club eingeführt werden, ist eine Gästegebühr zu entrichten. Die Gästegebühr kann durch den Club angepasst werden.

4.8 Aufsicht der Gäste
Gäste dürfen die freien Gewichte nur unter Aufsicht benützen.

4.9 Bade- und Trainingstücher
Badetücher werden gegen eine Mietgebühr abgegeben. Ein Frottiertuch ist in allen Bereichen des Clubs obligatorisch. In der Sauna sollte das Badetuch so gross sein, dass kein Schweiss auf das Holz tropft.

4.10 Rauchen
Es gilt ein allgemeines Rauchverbot.

4.11 Getränke + Esswaren
Glasbehälter und Esswaren jeglicher Art sind in sämtlichen Trainingsräumen untersagt.

4.12 Änderung der Einrichtungen und Anlagen
Der Club behält sich das Recht vor, seine Anlagen und Einrichtungen von Zeit zu Zeit zu verändern, einen Teil der Anlagen und Einrichtungen zu eliminieren oder andere hinzuzufügen.

4.13 Spezielle Anlässe
Der Club hat je nach Bedarf das Recht, die Benützung seiner Anlagen und Einrichtungen für spezielle Anlässe und privaten Gebrauch zureservieren.4.14 Schliessung des Clubs

5.0 Fitness-Lektionen

5.1 Reservation für Fitnesslektionen
Mitglieder haben das Recht, einen Platz in einer Fitnesslektion bis zu 6 Tage im Voraus zu reservieren.

5.2 Limitierung der Klassengrössen
Die Grösse der Fitnessklassen ist auf eine bestimmte Anzahl Teilnehmer/-innen limitiert.

5.3 Eintritt in die Klasse nach Beginn der Lektion
Nach Beginn einer Fitnesslektion kann in die Klasse nicht mehr eingetreten werden.

5.4 Fussbekleidung
Es darf nicht ohne Fussbekleidung an den Fitnesslektionen teilgenommen werden.

5.5 Änderung des Zeitplans der Fitnesslektionen
Der Club behält sich das Recht vor, den Zeitplan der Fitnesslektionen jederzeit abzuändern.

5.6. Reglement Fitnesslektionen
Das Reglement der Fitnesslektionen kann durch den Club nach Bedarf abgeändert werden.

6.0 Kraft-und Ausdauertraining

6.1 Serientraining
In Serien an Kraftgeräten zu trainieren ist nur solange erlaubt, bis sich für Mitglieder mit dem normalen Programm kein Unterbruchergibt. Andernfalls muss das Gerät sofort freigegeben werden.

6.2 Freigewichte
Die Freigewichte, Scheiben, Hanteln und Geräte sind nach Gebrauch wieder zu versorgen.

6.3 Hygiene
Aus hygienischen Gründen sind im Kraftraum keine Trägerleibchen (Kraftshirts) erlaubt. Bei allen Übungen an Geräten ist ein Frottiertuch als Unterlage Vorschrift. Nach Gebrauch sind die Geräte mit einem vor Ort stehenden Desinfektionsspray zu reinigen.

6.4 Zeitbeschränkung
Die Herz-/Kreislaufgeräte sind während den Spitzenzeiten nach 30 Minuten freizugeben.

7.0 Kundenrechte / Reglement über die Betreuungsdienstleistung

Mit der Mitgliedschaft wird das Anrecht auf folgende Betreuungs-Dienstleistungen des Clubs erworben:

• Gespräch zur Abklärung des gesundheitlichen IST-Zustandes mit Protokollierung im Gesundheitsfragebogen.
• Gespräch zur Abklärung der Trainingsbedürfnisse und Trainingsziele.
• Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit zur individuellen Dosierung des Trainings, wenigstens in den Bereichen Ausdauer und Beweglichkeit inkl. Protokollierung und Interpretation.
• Wiederholung dieser Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit nach wenigstens sechs Monaten.
• Trainingsberatung und Gestaltung eines den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechenden Trainingsprogrammes.
• Möglichkeit der schriftlichen Protokollierung der einzelnen Trainings in einer zur Verfügung gestellten Trainings-Protokollkarte.
• Angemessene individuelle Instruktion und Einführung in das Trainingsprogramm.
• Ständige Betreuung und Überwachung des Trainings.
• Alle oben genannten Betreuungsdienstleistungen sind im Abonnements- respektive Mitgliedschaftspreis inbegriffen.
Letzte Änderung: 10.03.2022